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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

VERTRAGSABSCHLUSS !!!

  1. VERTRAGSABSCHLUSS
    1. Der Vertrag wird verbindlich durch die Bestellung / Kauf im Onlineshop geschlossen.
    1.2 Die Bestätigung der bestellten Leistungen folgt per E-Mail.
    1.3. Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
    1.4. Verletzungen während des Trainings/ der Trainingstage sowie der Weg zum – und vom Trainingsgelände müssen durch die Kranken- und oder Unfallversicherung des Teilnehmers oder des Erziehungsberechtigten abgesichert werden. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
    1.5. Das Betreten anderer -als der von uns zugewiesenen Trainingsplätzen auf dem Sportgelände ist nicht gestattet, ggf. entstehende Kosten für die Wiederherstellung der Plätze werden in Rechnung gestellt.
    1.6.die auf der Produktbeschreibung der einzelnen Leistungen stehende Termine/Zeiten sind verbindlich , sollten sich diese ändern erhaltet Ihr gesondert Nachricht. Ein reibungsloser Ablauf wird garantiert.
  2. LEISTUNGEN
    1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung / Beschreibungen der jeweiligen Leistung. 
    2.2. Die im Preis enthaltene Trainingsbekleidung muss bei unseren Trainingscamps täglich angezogen werden.  :
    2.3.Ausnahmen werden in der Bestellbestätigung extra bekannt gegeben und sind verbindlich.
  3. ÄNDERUNGEN
    1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Produktbeschreibung , die die Fußballschule für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
    3.2 Des Weiteren können Leistungen öffentlicher Aushänge (Webseite/Flyer etc.) leichte Änderungen oder Abweichung aufweisen u. sind gestattet.
  4. WETTERBEDINGTE STORNIERUNGEN ( PERSONALTAINING)                         4.1 Wir trainieren auch bei Regen oder hohen Temperaturen ( dem Wetter angemessen) , wir bitten die Sportler daher wetterfeste Trainingsbekleidung anzuziehen. Bei Starkregen oder Gewitter pausieren wir für diese Zeit.Eine Rückerstattung oder Ersatztermine gibt es nicht.
    4.2. Die Eltern können aber schon am Vortag bis 16:00 Uhr von einer kostenlosen Stornierungsrecht Gebrauch machen,  es steht Ihnen frei das Training bei schlechten Wettervorhersagen fristgerecht bis zum Vortag 16:00 Uhr kostenlos zu stornieren. In diesem Fall wird ein Ersatztermin gestellt (auch bei Sondertarifen ohne Stornierungsmöglichkeiten). Erfolgt keine Stornierung wird die gebuchte Einheit im Sinne der Fürsorgepflicht durchgeführt oder unterbrochen, einen Ersatztermin gibt es in diesem  Fall nicht.
    4.3.Die FTB  muss jeder wetterbedingten Stornierung bzw. den Ersatz bei gebuchten Sondertarifen ohne Stornierungsmöglichkeiten vorher zustimmen. 
    4
    .4. Die FTB storniert das Training nur in Ausnahmefällen, hierüber erhaltet Ihr eine Nachricht per WhatsApp oder Email.  Diese Regelung wurde getroffen , da sich die Wetterprognosen sehr oft nicht bewahrheitet haben. Wird ein Termin von der FTB Wetterbedingt oder aus anderen Gründen storniert erhält der Spieler einen Ersatztermin.
    4.5 Bei unseren Trainingscamp wir ein Trainingstag nur dann abgebrochen, sofern es nicht absehbar ist das sich das Wetter an diesem Tag noch ändert  (z.B. Starkregen) Wir entscheiden dann im Sinne der Kinder. Der Abgebrochene Trainingstag wird nicht gutgeschrieben oder ersetzt .
    4.6. Bzgl. des Wetters übernimmt die FTB  keine Trainings-Garantie egal welches Training gebucht wurde.
  1. BEZAHLUNGEN
    5.1 Die Zahlung erfolgt über die vom Kunden gewählten Zahlungsart.
    5.2. Die Gebühren der gewählten Zahlungsart werden bei einer Rückerstattung abgezogen.
    5.2.1. Der Kunde stellt sicher das die Zahlungs über die gewählte Zahlungsart erfolgen kann und eine ausreichende Deckung des Kontos vorliegt.
    5.2.3. Sollte keine Zahlung / Abbuchung erfolgen können, erlischt das Recht auf den Teilnehmerplatz.
    5.4 Werden Rechnungen nicht fristgerecht gezahlt und wiederholt ignoriert wird ein Inkasobüro eingeschaltet. 
    5.5. nachträgliche eingereichte Rabattcodes können nicht berücksichtigt werden.
  1. Rücktritt/ Stornierung
    6.1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann die Fußballschule gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.
    6.2. Eine Stornierung ist bis zwei Wochen vor Campbeginn möglich. Fristgerechte Stornierungen eines Trainingscamps / Trainingsplatz wird nur in Form eines Gutscheins erstattet, eine Auszahlung erfolgt nicht. Die Hohe des Gutscheins richtet sich nach der Hohe des Zahlbetrags abzüglich 10% Unkostenpauschale.
    6.3 Von Beginn der zweiten Woche vor Camp Beginn an, werden keine Kosten verrechnet oder in Form von Gutscheinen erstattet. Ein Ersatzspieler im gleichen Jahrgang kann bis 5 Tage vor Campbeginn vom Kunden angefragt werden, dies Bedarf in jedem Fall einer vorherigen Absprache mit dem Veranstalter (Fussball Talentschmiede Berlin )
    6.3 Sofern eine Bestellung später abgeschlossen wird, gilt die verbindliche Buchung.
    6.4.Bei Stornierung, mit Beginn der Letzen beiden Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder fernbleiben der gebuchten Veranstaltung werden keine Gebühren erstattet oder gutgeschrieben.
    6.5. Sofern ein Spieler für die entsprechende Gruppe (des abgesagten Spielers) vom Veranstalter nachgebucht werden kann oder der Teilnehmer einen Ersatzspieler vorschlägt werden die Gebühren verrechnet. Die Umbuchung unterliegt der Entscheidung des Veranstalters FTB. Der Ersatzspieler muß dem Veranstalter (FTB)  mind. 1-2 Tage vorher bekanntgegeben  bzw. angefragt werden. Die unten genannte Ermäßigung oder eine ggf. angebotene Ermäßigung aus Kulanz entfällt im Falle einer Umbuchung/Ersatzspieler.
    6.6 Mit dem Rücktritt /Stornierung des Kunden sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
    6.7. ihm bleibt jedoch der Nachweis, dass der Fußballschule ein geringerer Schaden als die einbehaltene Teilnahmegebühr entstanden ist, vorbehalten.
    6.8. Wird die Kursteilnahme/Camp vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
    6.9Rücktritt wegen Erkrankung siehe Pkt. 6 Rücktritt / Stornierung
  2. Personaltraining /Einzeltraining:
    7.1. TERMINE, RESERVIERUNGEN, RÜCKTRITT
    7.2 . Termine zu den bestellten / gekauften Personaltrainings-Karten können vor oder nach der Bestellung erfolgen.
    7.3. Vereinbarte Termin , per WhatsApp, Email oder telefonisch sind verbindlich.
    7.4.  Eine Terminbestätigung wird per Email oder WhatsApp versandt.
    7.5. Bei nicht erscheinen ohne vorherige -oder bei nicht fristgerechter Stornierung , wird die ausgefallene Einheit in Rechnung gestellt und muss in voller Höhe gezahlt werden.                                                                      7.6.Eine Absage / Stornierung ist „kostenlos möglich, wenn diese mitbestellt wurde.

Bestellungen mit Stornierungsfristen

Eine Absage / Stornierung ist kostenlos möglich, diese muß uns jedoch spätestens bis zum Vortag des Trainingstermins 16:00 Uhr, schriftlich per email ,  SMS oder WhatsApp mitgeteilt werden. 

Eine Stornierung ist nur zu unseren Bürozeiten Mo-Fr bis 16:00 Uhr Sa bis 14:00 Uhr möglich, hiernach wird der Folgetag zu Grunde gelegt und kann mit Kosten verbunden sein.

Ein Montagstermin muss bis Samstag 14:00 Uhr (Bürozeit) storniert werden, hiernach ist die o.g. Buchung kostenpflichtig.      

7.8.Ersatztermine werden generell nicht noch einmal nachgeholt, bei einer erneuten Stornierung verfallen diese.

7.9.Bei nicht erscheinen oder nicht fristgerechten Stornierungen/Absagen werden die o.g Termine / Buchungen in voller Höhe berechnet / in Rechnung gestellt.


  1. Ablauf
    8.1. Für die Dauer der Leistung der Fußballschule überträgt der Kunde der Fußballschule und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und – Rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der Fußballschule Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen.
    Das Betreten anderer -als der von uns zugewiesenen Trainingsplätzen auf dem Sportgelände ist nicht gestattet, ggf. entstehende Kosten für die Wiederherstellung der Plätze werden den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
    8.2. Ein Ausschluss von der Teilnahme am Training, z.B. durch groben Unfug entscheidet der FTB-Trainer Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.                                                             8.3. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Fußballschule, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle der Fußballschule.
  2. Angaben über den Gesundheitszustand                    9.1.Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar. ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann.

Des weiteren erklärt der /die Erziehungsberechtigten oder ges. Vertreter das der angemeldete Teilnehmer keinerlei Medikamente einnehmen muss.                                                                      

9.2. Bei Vertragsabschluss und somit für jede Trainingsteilnahme wird bestätigt, das zum Trainingszeitpunkt kein positives Ergebnis des Spielers auf Corona vorliegt.
9.2.1 Bei einzelnen Veranstaltungen* ist ein Fragebogen zum Gesundheitszustand bzw. Schnelltest vorzulegen. Die Vorlagepflicht kann den einzelnen Verträgen entnommen werden.Die Vorlagepflicht kann auch im nachhinein vom Veranstalter ein verlangt werden.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
Die Angaben zum Fragebogen werden nach Ende der Veranstaltung gelöscht.
Der Frageborgen beinhaltet die Durchführung eines Selbsttest auf eine SARC-CoV-2 Virusinfektion und muss für sämtliche Trainingseinheiten der FTB ein negatives Ergebnis ausweisen.
Die Personensorgeberechtigten bestätigen eine Teilnahme Ihres gesunden und symptomfreien Kindes.
Die positiv getestete Person hat zur Bestätigung oder auch Widerlegung Anspruch auf einen PCR-Test, die Kosten trägt der Teilnehmer/ die Personensorgeberechtigten.
Im Falle eines positiven Testergebnis die eine Teilnahme am ersten Tag des Camps nicht ermöglichen erhält der Teilnehmer eine Ermäßigung von 25% auf das darauffolgende Camp.(*neu 01.10.2021)
Sollte eine Teilnahme an dem darauffolgenden Camp nicht erfolgen, verfällt das Guthaben.
9.3 Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps , müssen bekanntgegeben werden und können zum Abbruch der Kursteilnahme/ des Camps führen.
9.4 Verletzungen während des Trainings/ der Trainingstage sowie der Weg zum – und vom Trainingsgelände müssen durch die Kranken ( Familienvers.) – und oder Unfallversicherung des Teilnehmers oder des Erziehungsberechtigten abgesichert werden, auch bei allen Probetrainings und ohne Vertragsunterschrift. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
10. Rücktritt und Kündigung durch die Fußballschule
10.1.Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen: – Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp
Wird ein Fußballkurs vom gastgebenden Verein oder der Fußballschule mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann die Fußballschule dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Einhaltung der Camp Regeln Die Fußballschule behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Camp Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (s. Ziff. ).
10.1.1 Absage einer Leistung aufgrund Höherer Gewalt
der Veranstalter behält sich das Recht vor die gebuchte Leistung nachzuholen bzw. eine Gutschrift / Verrechnung auszustellen
z.B. Absage einer Veranstaltung, durch einen infektiösen Teilnehmer ( SARC-CoV-2 ) , mit der Folge einer Quarantäne die für alle Teilnehmer .
11. Haftung der Fußballschule
Die Fußballschule haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. Die gewissenhafte Vorbereitung 2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen 3. Die Richtigkeit der Veranstaltung4.die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Fußballschule keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.
Verletzungen während des Trainings/ der Trainingstage sowie der Weg zum – und vom Trainingsgelände müssen durch die Kranken ( Familienvers.) – und oder Unfallversicherung des Teilnehmers oder des Erziehungsberechtigten abgesichert werden, auch bei allen Probetrainings und ohne Vertragsunterschrift. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
Jede Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung der Fußballschule ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Fußballschule herbeigeführt wird bzw. soweit die Fußballschule für einen einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die Fußballschule haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Catering, , Ausstellungen etc.) soweit diese in der Teilnahmebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Die Fußballschule haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.
13. Versicherungen
13.1 Der Kunde garantiert mit Betreten des Sportgeländes, dass von ihm angemeldete Teilnehmer (auch Probespieler) Kranken- und Haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen z.B. Unfallversicherung, liegt im Ermessen des Teilnehmers/ Erziehungsberechtigten.
Jeder Teilnehmer bzw. der Personensorgeberechtigte/er bestätigt das Ihres Wissens nach, zum Trainingszeitpunkt , kein positives Ergebnis des Spielers auf Corona vorliegt .
Ein positives Testergebnis ( SARC-CoV-2 ) muss sofort bekanntgegeben werden.
14.2. Auslands Teilnehmer bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem entsprechenden Angebot bzw. nach Übereinstimmung zur Anreise eine gültige Kranken – und Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
15. Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport bzw. bis zum Hotel oder Auslandsunterkunft des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.
Die FTB haftet für keinerlei Verletzungen, Weg oder-Transport oder sonstigen Kosten.
16. Foto- und Filmrechte
Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballschule , sowie die von der Fußballschule mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in Sozialen Netzwerken, auch in bearbeiteter Formverbreitet, veröffentlicht werden – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
17. Gerichtsstand
18.1. Der Kunde kann die Fußballschule nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Fußballschule gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Berlin.
19. Salvatorische Klause
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten. Stand: 01.01.2024

 

(AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KINDERGEBURTSTAGE & EVENTS
1 BUCHUNG:
Das Mindestalter beträgt i.d.R. 5 Jahre, das Höchstalter beträgt i.d.R. 16 Jahre.
 1.1.Die Buchungsbestätigung /Reservierung erhalten Sie sofort nach Eingang Ihrer Anfrage per Mail. Die Buchung und die AGB wird durch Ihre Anzahlung bestätigt.
1.2. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb von 7 Tage nach Eingang der Buchungsbestätigung auf das betreffende Konto anzuweisen.
 Der Restbetrag ist am Veranstaltungstag bar vor Ort zu zahlen. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf die Platzreservierung.
1.3. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort zu zahlen. (s. auch Buchung) die Buchung und die AGB sind in dem Fall mit einer eMail zu bestätigen.
1.4. Eventuelle Angebotswochen werden nicht nachträglich angerechnet. Es gelten die Preise auf der Buchungsbestätigung.
ABSAGE
Die Fußball Talentschmiede behält sich das Recht vor die Veranstaltung bei Vorliegen von besonderen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmebeträge werden unverzüglich von der Fußball Talentschmiede zurücküberwiesen.
RÜCKTRITT / STORNIERUNGV
3.1. Der Kunde kann jederzeit vom der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Es gelten die Stornierungsfristen auf der Buchungsvereinbarung. Diese erhaltet Ihr zusammen mit der Buchungsbestätigung.

Nach Rücksendung der ausgefüllten & Unterschriebenen Buchungsvereinbarung ist der Termin verbindlich reserviert.
Tritt der Kunde von der Buchung zurück kann die Fußballschule gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.
3.1.2. Bei Rücktritt/Stornierung oder Absage des gebuchten Events können Kosten entstehen/s. Buchnungsvereinbarung per Email.
3.1.3.Mit der Absage oder nicht erscheinen der gebuchten Veranstaltung sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
3.2. Die Anzahlung wird bei nicht erscheinen am gebuchten Tag nicht zurückerstattet, der Gesamtbetrag abzgl geleisteter Anzahlung wird in Rechnung gestellt.
4.RÄUMUNG / VERLASSEN DES PLATZES:
4.1. Kleine Naschereien (Obst, Muffens etc.) sowie Trinkflaschen für die Kids dürfen mitgebracht werden, das anschließende saubere Verlassen des Sportgeländes ( Hallenlobby, Kabinen usw.) setzen wir voraus (das säubern starker Verschmutzungen werden sonst in Rechnung gestellt)
4.2. Eine weitere Nutzung des Sportgeländes über den gebuchten Zeitraum ist nicht gestattet. Eine unrechtmäßige Nutzung über den gebuchten Zeitraum wird, mit einem Betrag i.H.v. 100,- € in Rechnung gestellt es bedarf hier keinem gesonderten Platzverweis. Auch bei Buchung eines Kids-Menüs im Casinos, nach der gebuchten Leistung der FTB darf der Platz nicht automatisch weiter genutzt werden, weiter Nutzung wird wie oben genannt in Rechnung gestellt.
4.3. Das bestellen – und verzehren von Speisen auf dem Sportgelände außerhalb des Casinos sowie eine Bestellung durch ein Lieferservice oder privates grillen ist nicht gestattet.
Die o.g. allgemeinen Geschäftsbedingungen erkenne ich mit meiner ANZAHLUNG an. Diese bitten wir in der genannten Frist zu leisten, damit der Platz für Sie fest reserviert bleibt. Verletzungen während des Events sowie der Weg zum – und vom Trainingsgelände müssen durch die Kranken- und oder Unfallversicherung des Teilnehmers/ Kindes oder des Erziehungsberechtigten abgesichert werden. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.


FUSSBALL TALENTSCHMIEDE BERLIN
Fußball Talentschmiede Berlin | info@fussball-talentschmiede.de